Leipzig – Die CGRE AG gibt bekannt, dass im Rahmen einer durchgeführten Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 ein uneingeschränktes Prüfungsurteil erteilt wurde.
Die Nachtragsprüfung bezog sich auf gezielte Änderungen im Anhang des bereits festgestellten Jahresabschlusses, insbesondere auf
– die Aufnahme der Schlusserklärung des Vorstands zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 Abs. 3 AktG sowie
– die Aktualisierung der Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag.
Der Abschlussprüfer bestätigt, dass der Jahresabschluss der CGRE AG in allen wesentlichen Belangen den geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses haben sich nicht ergeben.
Mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ist die Nachtragsprüfung abgeschlossen. Der geprüfte und geänderte Jahresabschluss bildet weiterhin die Grundlage für die finanzielle Berichterstattung der Gesellschaft.
Der vollständige Bestätigungsvermerk steht im Bereich Investor Relations auf der Website der CGRE AG zur Verfügung.